So werden Gefahrstoffe gekennzeichnet
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe im nationalen sowie internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr nach ADR/RID/ADN/IMDG/IATA.
Warntafeln
Diese Warntafeln werden bei Straßenfahrzeugen vorne und hinten am Fahrzeug angebracht, bei Tankfahrzeugen zusätzlich seitlich. Bei Tankfahrzeugen mit mehreren Kammern ist bei unterschiedlichem Inhalt für jede Kammer seitlich eine separate Warntafel angebracht. |
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neutrale Warntafel | ||
Zur Kennzeichnung von Gefahrguttransporten mit verschiedenen gefährlichen Gütern. |
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Warntafel zur Kennzeichnung eines bestimmten Stoffes | ||
oben: Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr
unten: UN-Stoffnummer (Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes) |
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Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl oder Gefahr-Nummer) besteht aus zwei oder drei Ziffern. Bedeutung der Ziffern:
Die Verdopplung einer Ziffer weist auf die Zunahme der betreffenden Gefahr hin. Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend mit einer einzigen Ziffer angegeben werden kann, wird dieser eine Null angefügt.
Steht vor der Zahl ein "X", reagiert der Stoff gefährlich mit Wasser.
Bei Unfällen mit Gefahrgutfahrzeugen: |
Gefahrzettel
Mit Gefahrzetteln werden größere Behältnisse (z.B. Tanks, Paletten, Kartons) gekennzeichnet, die gefährliche Stoffe enthalten. Sie geben die Gefahrenklasse(n) an, denen transportierte Stoffe zuzuordnen sind. Hier sehen Sie Beispiele für solche Gefahrzettel:
Explosionsgefährlich |
Explosionsgefährlich (Unterklasse) |
Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase |
(entzündbare flüssige Stoffe) |
Feuergefährlich (entzündbare feste Stoffe) |
Selbstentzündlich |
Entzündliche Gase bei Berührung mit Wasser |
Entzündend wirkende Stoffe oder organische Peroxide |
Giftig |
Ansteckungs-gefährlich |
Radioaktiv |
Kategorie I |
Radioaktiv Kategorie II |
Radioaktiv Kategorie III |
Ätzende Stoffe |
sonstige Gefahrstoffe |
GHS>-Kennzeichnung>
Nach dem GHS> System werden einzelne Gefahrstoffbehälter gekennzeichnet (Flaschen, Kanister, Dosen,...) Die Kennzeichnung ist seit einiger Zeit international vereinheitlicht. Sie finden GHS-Symbole zum Beispiel auch auf ihrer Spülmittelflasche.>
Explosionsgefahr |
entzündlich |
entzündend (oxidierend) wirkend |
Entweichen von Gas |
ätzend |
giftig |
Gefahr |
Gesundheitsgefahr |
umweltgefährlich |
Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz"
Muss ich einem Feuerwehrangehörigen mit Privatfahrzeug und Schild "Feuerwehr im Einsatz" freie Bahn schaffen?
In § 35 StVO wird "die Feuerwehr" mit Sonderrechten ausgestattet. In Bayern und anderen Bundesländern wird diese Regelung so ausgelegt, dass auch Feuerwehrangehörige mit Privatfahrzeugen diese Sonderrechte in Anspruch nehmen können und im Einsatzfall zum Beispiel ihr Fahrzeug im Parkverbot abstellen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen in Maßen überschreiten dürfen.
Allerdings darf dies nur "unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" geschehen. Das heißt, es darf niemand behindert oder gar gefährdet oder geschädigt werden.
Feuerwehrangehörige, die mit ihrem Privatfahrzeug zu einem Einsatz unterwegs sind, sind für die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres auf den ersten Blick erkennbar. Deshalb ist bei Einsatzfahrten mit Privat-PKW zum Gerätehaus oder zur Einsatzstelle immer besondere Vorsicht geboten.
Wegerecht nach § 38 StVO darf nur von Feuerwehrfahrzeugen in Anspruch genommen werden, die mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn unterwegs sind. Sie als Verkehrsteilnehmer sind daher nicht verpflichtet, den Kameradinnen und Kameraden mit Privat-PKW Vorrang zu gewähren. Ausnahme sind Fahrzeuge die mit einer Sondersignalanlage ausgestattet sind (siehe unten). Natürlich sind Ihnen die Kameradinnen und Kameraden dankbar, wenn Sie ihnen Vorrang gewähren. Eine Pflicht dazu besteht jedoch für Sie nicht.
Wie werden Privatfahrzeuge gekennzeichnet?
erlaubt ist: "Feuerwehr im Einsatz" |
nicht erlaubt ist: Die Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn* |
*) ausgenommen besondere Führungsdienstgrade (Kreisbrandrat, -inspektoren und -meister) bei Eintragung der Sondersignalanlage in den Fahrzeugpapieren und nach Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde!