Rauchmelder retten Leben
Im Jahr 2015 waren in Deutschland 343 Brandtote in Privathaushalten zu verzeichnen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Das ist fast ein Mensch pro Tag!
Diese Opfer kommen in der Regel nicht durch das Feuer um, sondern ersticken am Brandrauch. Mehr als die Hälfte der Deutschen glaubt, bei einem Brand rechtzeitig durch andere Hausbewohner oder Nachbarn auf die Gefahr aufmerksam gemacht würden. Aber weniger als zehn Prozent vertrauen im Brandfall auf technische Einrichtungen wie zum Beispiel einen Rauchmelder.
Die Gase im Brandrauch, hier hauptsächlich Kohlenmonoxid (CO), führen zu Bewusstlosigkeit und schließlich zum Tod, noch bevor Nachbarn etwas bemerken. Gerade im Schlaf hat man dann keine Chance, sich selbst und andere zu retten oder die Feuerwehr zu alarmieren.
Gehen Sie auf Nummer sicher, installieren Sie Rauchmelder in Ihrer Wohnung!
Seit 1. Januar 2013 Pflicht in Bayern
In Artikel 46 Bayerische Bauordnung wurde folgender Absatz 4 neu eingefügt:
(4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst."
Rauchmelder bieten Schutz für Ihr Leben. Oben sehen Sie die Abbildung eines solchen Gerätes. Es verfügt über einen Prüfknopf und eine optische Funktionskontrolle. Bereits für unter 10,- Euro sind solche Geräte im Handel erhältlich. Der Deutsche Feuerwehrverband empfiehlt, nur optische Rauchmelder nach DIN EN 14604 mit Prüfzeichen des VdS (Verband der Sachversicherer) und GS-Zeichen zu verwenden. Dies garantiert eine Alarmauslösung bereits bei 1,1 % Rauchdichte. Rüsten Sie Ihr Zuhause mit Rauchmeldern aus! Mindestens in allen Schlaf- und Kinderzimmern und in Fluren, mit denen Aufenthaltsräume verbunden sind.
Handelsübliche Geräte sind batteriebetrieben und können meist untereinander verbunden werden. Wenn ein Melder Alarm gibt, lösen alle anderen mit aus. Der Warnton von mindestens 85 Dezibel ist nicht zu überhören. Auch für Gehörlose sind entsprechende Geräte mit optischer Signalisierung verfügbar. Bei schwacher Batterie warnt Sie der Rauchmelder mit einem regelmäßigen Piepston mindestens einen Monat lang. Rauchmelder erhalten Sie in Baumärkten und im Elektrofachhandel oder über den Kreisfeuerwehrverband Lichtenfels e.V. Auch verschiedene Supermarktketten haben zeitweise Rauchmelder im Programm. Achten Sie jedoch immer auf das VdS- oder Kriwan-Prüfzeichen und GS-Zeichen.
Seit einiger Zeit gibt es ein weiteres "Prüfzeichen" - das "Q" für "Qualitiätsrauchmelder". Damit werden hochwertige Rauchwarnmelder gekennzeichnet, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Das "Q"wird in Verbindung mit den bereits bekannten Prüfzeichen der Prüfinstitute VdS Schadenverhütung oder dem Kriwan Testzentrum verwendet.
Weitere Informationen finden Sie unter den nachfolgenden Links oder erhalten Sie auf Wunsch auch per E-Mail von uns.
Weitere Informationen
Kampagne "Rauchmelder retten Leben" | |
Flyer "Ein Brand verändert alles - Rauchmelder retten Leben" Forum Brandrauchprävention e.V. (694 KB) |