Es brennt? Sie brauchen Hilfe?

Euro-Notruf 112

 

Bewahren Sie Ruhe! Versuchen Sie, Menschen aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Aber begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr!

 

Wählen Sie den Notruf 112 (für Feuerwehr und Rettungsdienst). Gebührenfrei. Europaweit. Aus allen Netzen.

 

Der Notruf - Die fünf "W"

 

Die genaue Brand-, Unfall- oder Notfallmeldung ist für die Rettungskräfte wichtig, um geeignete Einsatzkräfte in ausreichender Stärke alarmieren zu können.

Bei Ihrer Meldung sollten Sie deshalb die folgenden fünf "W" beachten:

1. WER meldet ?

Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer für Rückfragen.

 

2. WO ist das Ereignis ?
Geben Sie den genauen Ort des Ereignisses an, z.B. Stadtteil, Straße-Hausnummer-Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhöfe; Straßentyp, Fahrtrichtung und Kilometerangaben an Straßen, Kilometerangaben an Bahnlinien oder Flüssen.

 

3. WAS ist geschehen ?
Beschreiben Sie knapp das Ereignis und das, was Sie konkret sehen, z.B. Brand, Explosion, Einsturz, Zusammenstoß, Absturz.

 

4. WIE VIELE Betroffene ?
Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und die Verletzungen.

 

5. WARTEN auf Rückfragen !
Legen Sie nicht gleich auf, der Disponent in der Leitstelle benötigt von Ihnen ggf. noch weitere Informationen.

 

Und nach dem Notruf?

 

Leisten Sie Hilfe, soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen!
Erwarten Sie die Einsatzkräfte an der Straße!
Helfen Sie den Rettungskräften beim Auffinden des Ereignisortes!
 
Hinweis für Menschen mit Sprach- oder Hörbehinderungen

für Hörgeschädigte

Für Menschen mit Sprach- oder Hörbehinderungen stellt ein telefonischer Notruf ein unlösbares Problem dar. Im Bereich der integrierten Leitstellen (ILS) in Bayern ist es möglich, über die Notrufnummer 112 auch per Telefax Hilfe mit einem speziell dafür entwickelten Formblatt anzufordern, das Sie hier herunterladen können:

Notfall-Telefax (PDF-Datei, 68 KB)

Bitte beachten:
Dieses Notfall-Telefax gilt für den Bereich Integrierter Leitstellen in Bayern!
Ob die für Ihren Bereich zuständige Leitstelle in der Lage ist, Notfall-Telefaxe zu empfangen, erfragen Sie bitte dort oder bei Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung.

 

Zudem gibt es inzwischen auch verschiedene Notruf-Apps für Smartphones.

 

 

Notrufmissbrauch ist strafbar!

 

§ 145 Strafgesetzbuch (StGB)

 

Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

 

(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

 
 
Weiterführende Informationen

 

Notruf 112 Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern

 

Suchen

Notruf 112

Notruf 112 - für Feuerwehr und Rettungsdienst

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Wetterwarnung für Kreis Lichtenfels :
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Quelle: Deutscher Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 01/01/1970 - 01:00 Uhr

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