PSNV im Landkreis Lichtenfels

 

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Notfallseelsorge oder PSNV (PsychoSoziale NotfallVersorgung) ist „Erste Hilfe für die Seele“ - Seelsorge und Betreuung in Notfällen und Krisensituationen. Dazu gehören schwere Unfälle aller Art ebenso, wie versuchte oder gescheiterte Reanimation, plötzlicher Kindstod und Suizid oder Suizidversuch und die Überbringung von Todesnachrichten gemeinsam mit der Polizei. All diese Situationen sind für die Betroffenen und die beteiligten Einsatzkräfte extrem belastend.

 

Ziel der Notfallseelsorge ist es, so schnell wie möglich vor Ort unverletzte und verletzte Beteiligte zu betreuen, Angehörige zu begleiten und die Einsatzkräfte soweit möglich zu unterstützen.

 

Zu den Tätigkeiten der Notfallseelsorge / PSNV im Einsatz gehören also:

  • die praktische Mitarbeit an der Einsatzstelle,
  • Betreuung der unverletzten Beteiligten,
  • Begleitung von Angehörigen, die am Einsatzort sind oder dorthin kommen,
  • Betreuung von Verletzten während der Rettung und in Wartezeiten,
  • auf Wunsch Spende der Sakramente und Gebet,
  • Betreuung der Sterbenden und Toten,
  • Fürsorge für erschöpfte Helferinnen und Helfer,
  • und auch die Überbringung von Todesnachrichten gemeinsam mit der Polizei.

Auch für ein gesamtes Team von Helfern besteht nach einem besonders belastenden Einsatz (z.B. Verletzung einer Einsatzkraft, Konfrontation mit dem Tod eines Beteiligten, bei Beteiligung von Kindern oder Personen, mit denen die Einsatzkräfte bekannt sind) die Möglichkeit, professionelle Hilfe von einem ausgebildeten Notfallseelsorger / PSNV in Anspruch zu nehmen.

 

Dabei ist nicht daran gedacht, die Gesprächspartnerinnen und -partner zu missionieren. Niemandem soll etwas aufgedrängt werden. Vielmehr geht es darum, Menschen in Notsituationen beizustehen und ihnen menschlichen und - falls gewünscht - seelsorgerlichen Beistand zu geben.

 

Notfallseelsorger, hier bei der Feuerwehr MarktzeulnDie Erfahrung hat gezeigt, dass in den angesprochenen Situationen die Konfession und Religion keine entscheidende Rolle spielt. Wichtig ist, dass ein Mensch in Not sich nicht allein gelassen fühlt. Der Aufbau einer Beziehung, menschliche Nähe, Gespräch und Dasein des Seelsorgers/der Seelsorgerin sind dafür wesentlich.

 

Wer vom Team der Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger im Landkreis Dienst hat, ist per Handy rund um die Uhr für die Rettungsleitstelle erreichbar. Er oder sie versucht dann zunächst, Pfarrerin oder Pfarrer vor Ort zu erreichen.

 

Ist das nicht möglich, macht sich die oder der Diensthabende schnellstmöglich selbst auf den Weg. Nach dem Einsatz wird dann der oder die zuständige Geistliche verständigt, damit gegebenenfalls auch eine weitere Begleitung der Betroffenen möglich ist.

 

Das Team der Notfallseelsorge / PSNV im Landkreis Lichtenfels besteht seit 1997. Es setzt sich zusammen aus evangelisch-lutherischen und römisch-katholischen Geistlichen und Pastoralreferenten, die - zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben - jeweils im Wechsel eine Woche lang Notfallseelsorgedienst tun. Zusätzlich sind inzwischen auch Mitglieder der Hilfsorganisationen in Sachen PSNV ausgebildet.

 

Auch die beteiligten Einsatzkräfte müssen die Stresssituation verarbeiten. Sie arbeiten zum Teil unter extremem psychischen Druck und müssen mit schweren Frustrationen fertig werden. Oft geschieht die Verarbeitung im Gespräch in der eigenen Einsatzgruppe. Zusätzlich besteht für jede und jeden die Möglichkeit, eine Pfarrerin oder einen Pfarrer um ein unterstützendes, seelsorgerliches Gespräch zu bitten. Wenn notwendig, kann auch die Hilfe von überregionalen, speziell ausgebildeten Teams zur Stressbearbeitung angefordert werden.

 

 

Kreisfeuerwehrseelsorger

Alfred Bernhardt
Kreisfeuerwehrseelsorger

Tel. (p) 09574 / 1682
Tel. (d) 09571 / 2239
Fax (d) 09571 / 73210
Mobiltel. 0174 / 3141234

 

Seit Herbst 2002 ist Alfred Bernhardt offiziell zum Notfallseelsorger für Feuerwehr und Rettungsdienst im Landkreis Lichtenfels bestellt. Er ist für den gesamten Landkreis Lichtenfels zuständig und wird bei Bedarf über eine eigene Alarmschleife alarmiert.

Seine Aufgaben und Zuständigkeiten:

 

Seelsorger für die Mitglieder der Feuerwehren und des Rettungsdienstes sowie der anderen Hilfsorganisationen bei deren Einsätzen,
auf Wunsch auch anschließende Betreuung und Gesprächsmöglichkeiten (evtl. auch längerfristig),
bei Schadensereignissen ggf. auch Sorge um Opfer und Angehörige,
Kontaktpflege zur "geistlichen" Notfallseelsorge und Mitwirkung bei kirchlichen Veranstaltungen und Gottesdiensten,

Kontaktpflege zu den Verantwortlichen der Feuerwehren und anderen Organisationen sowie Teilnahme an deren Großübungen und Veranstaltungen,

Mitwirkung bei Aus- und Fortbildung der Helfer,

absolute Diskretion und Verschwiegenheit

 

Weitere Informationen

 

Notfallseelsorge in Deutschland
Fachberater Seelsorge in der Feuerwehr
 

 

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Quelle: Deutscher Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 01/01/1970 - 01:00 Uhr

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