Vorsicht beim Grillen!

 Grillen mit Spiritus © Paulinchen e.V.

Immer wieder passieren während der Grillsaison schwere Unfälle, weil zu leichtfertig im wahrsten Sinne des Wortes "mit dem Feuer gespielt" wird. Dabei sorgen schon einige wenige

 

Grundregeln für sicheren Grillspaß

 

Lebensgefahr!

Verwenden Sie Gas- und Holzkohlegrills nur im Freien!

In geschlossenen Räumen besteht Vergiftungsgefahr!
Vorsicht! Verwenden Sie nur geeignete Grillanzünder (siehe unten)!!!
Vorsicht! Halten Sie Abstand von leicht brennbaren Gegenständen und Gebäuden!
Vorsicht! Stellen Sie den Grill standsicher auf!
Vorsicht!

Achten Sie auf die richtige Menge Grillkohle!

Herausfallende glühende Kohle kann Verbrennungen verursachen

Vorsicht!

Halten Sie spielende Kinder und Tiere auf Abstand!

Herausfallende glühende Kohle kann Verbrennungen verursachen

Vorsicht!

Beugen Sie Verbrennungen vor!

Grillhandschuhe, Grillschürze und eine ordentliche Grillzange sollten zur Grundausstattung gehören

Vorsicht!

Lassen Sie den Grill nach Gebrauch erst vollständig erkalten, bevor Sie ihn reinigen!

Heiße Glut oder Asche gehört auf keinen Fall in die Mülltonne!

 

 

Beim Anzünden des Grills

 

Wenn Sie sich den Blasebalg sparen wollen, verwenden Sie zum Anzünden einen Anzündkamin oder spezielle Grillanzünder in fester oder flüssiger Form mit GS-Zeichen.

 

Leicht flüchtige brennbare Flüssigkeiten, wie Spiritus oder Benzin, sind absolut ungeeignet, da sie zu unvorhersehbarer Stichflammenbildung und schwersten Verbrennungen führen können!

 

 

 
Fettbrandgefahr

 

Auch beim Grillen (besonders, wenn Sie Folie verwenden) kann es zu Fettbränden kommen. Löschen Sie Fettbrände auf keinen Fall mit Wasser!!! Beachten Sie dazu bitte unsere Tipps zur Brandverhütung.

 

 

Sollte dennoch etwas passieren

 

Halten Sie einen Eimer mit Wasser bereit und gegebenenfalls eine Löschdecke, um eventuelle Kleiderbrände ersticken zu können.

 

Lassen Sie brennende Personen nicht davon laufen, wälzen Sie sie am Boden, um die Flammen zu ersticken, oder löschen Sie sie mit Wasser, einem Feuerlöscher oder einer Löschdecke ab.

 

Brandwunden sind keimfrei zu bedecken - keine Puder, Salben oder gar Mehl in die Wunde!!!

 

Brandwunden - außer bis maximal zur Größe des Handtellers des Betroffenen - sollten nicht gekühlt werden, um den Verletzten nicht auszukühlen!

 

Rufen Sie im Zweifelsfall immer den Rettungsdienst über Notruf 112!

 

Wir wünschen Ihnen eine sichere Grillsaison!

 

 

Weitere Informationen für ein sicheres Grillvergnügen

 

Infografik Grillsicherheit,  Esmark.de
Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Kampagne "Grillen ohne Spiritus", Paulinchen e.V. - Initiative für brandverletze Kinder
Broschüre "Feuer und Flamme für sicheres Grillen" der Aktion "Das sichere Haus" (PDF-Datei, 274 KB)
 

 

 

Vorsicht zu Weihnachten!

 

Weihnachten ist das Fest der Ruhe und Besinnung. Besonders zum Jahresende werden verstärkt Kerzen angezündet, die Feuerzangenbowle oder das Fondue aus dem Schrank geholt. Damit das Fest für Sie nicht zum Alptraum wird, möchten wir Ihnen hier einige Tipps zum Umgang mit offenem Feuer zu Weihnachten geben:

 

 

Umgang mit Kerzen

 

Stellen Sie Kerzen und ähnliche Gegenstände immer auf eine feuerfeste Unterlage.

 

Verwenden Sie nach Möglichkeit Feuerzeuge oder besser Kerzenanzünder statt Streichhölzern.

 

Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen.

 

Vermeiden Sie Zugluft im Bereich offener Flammen.

 

Falls Sie echte Kerzen auf dem Christbaum verwenden, stellen Sie für alle Fälle einen Eimer Wasser zum Löschen in Reichweite.

 

Achten Sie bei Christbaumkerzen auf ausreichenden Abstand der Kerzen zu den Zweigen.

 

Elektrische Beleuchtung ist zwar weniger romantisch, aber auf jeden Fall sicherer. Kaufen Sie Lichterketten nur mit GS- oder CE-Prüfzeichen und achten Sie bei der Anbringung im Außenbereich auf eine entsprechende Kennzeichnung (mindestens "IP 44").

 

Löschen Sie Kerzen am besten mit einem Kerzenlöscher oder blasen Sie sie nur vorsichtig aus, um das Umherfliegen von Glut zu vermeiden.

 

Falls Einrichtungsgegenstände Feuer fangen, unternehmen Sie Löschversuche und rufen Sie die Feuerwehr unter Notruf 112.

 

 

Feuerzangenbowle, Fondue und Co.

 

Achten Sie beim Umgang mit Gegenständen, die mit Brennstoff funktionieren ebenfalls auf eine feuerfeste Unterlage.

 

Verwenden Sie nach Möglichkeit Festbrennstoff bzw. Brennpaste statt Spiritus.

 

Falls Sie doch Spiritus verwenden, schütten Sie keinesfalls Spiritus in den Brenner nach, solange die Flamme noch brennt. Die Flamme ist unter Umständen mit dem Auge schwer zu erkennen. Sicherheitshalber sollten Sie vor dem Nachfüllen auf jeden Fall zunächst den Brenner mit dem zugehörigen Deckel ablöschen.

 

Legen Sie beim Umgang mit Spiritus eine Decke zum Löschen von Kleiderbränden in Bereitschaft. Bei Kleiderbränden wickeln Sie die betreffende Person komplett in eine Decke ein oder wälzen Sie sie am Boden, um die Flammen zu ersticken. Leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie auf jeden Fall den Rettungsdienst.

 

Falls sich heißes Fett bzw. Öl entzündet, löschen Sie auf keinen Fall mit Wasser, sondern decken Sie den Topf mit einem passenden Deckel ab. Dies gilt im allgemeinen für Fettbrände in der Küche. Beim Fondue werden in der Regel keine entsprechend hohen Temperaturen erreicht, wohl aber beim Erwärmen des Fetts bzw. Öls auf dem Ofen, wenn man dieses unbeaufsichtigt lässt.

 

Falls Einrichtungsgegenstände Feuer fangen, unternehmen Sie Löschversuche und rufen Sie die Feuerwehr unter Notruf 112.

 

 

Silvesterfeuerwerk

"Polenböller": Finger weg! © BAM

Verwenden Sie Feuerwerk ausschließlich im Freien. (Ausgenommen speziell für Räume entwickeltes Tischfeuerwerk)

 

Kein Feuerwerk in der Nähe von leicht brennbaren Gegenständen (Heu, Stroh, Papier etc.) oder Gebäuden (Scheunen, Holzhäuser etc.).

 

Bitte kaufen Sie nur Feuerwerkskörper, die in Deutschland zugelassen sind (BAM-Prüfnummer). Basteln Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst.

 

Knallkörper legen Sie auf eine feuerfeste Unterlage (Mauer bzw. Straße, Bordstein etc.), zünden Sie am äußersten Ende der Zündschnur an und entfernen sich rasch.

 

Wenn mehrere Personen am gleichen Ort am Feuerwerk beteiligt sind, einigt man sich am besten auf eine einheitliche "Knallkörperstelle" und eine "Raketenabschussbasis", damit von vorneherein ein einheitlicher "Fluchtweg" besteht.

 

Raketen feuern Sie am besten nur aus in den Boden bzw. Schnee fest eingegrabenen Flaschen oder ähnlichem senkrecht nach oben ab. Auch hier gilt: Am äußersten Ende der Zündschnur anzünden und sich rasch entfernen.

 

Sollte durch einen Feuerwerkskörper jemand verletzt werden, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie gegebenenfalls den Rettungsdienst. Falls ein Feuer entsteht, unternehmen Sie Löschversuche und alarmieren Sie die Feuerwehr unter Notruf 112.

 

Weiterführende Informationen

 

Tipps für ein sicheres Silvester Paulinchen e.V. Initiative für brandverletzte Kinder (PDF, 1,0 MB)

 

 

Brände verhüten

 

Die meisten Brände zu Hause entstehen durch Unachtsamkeit oder Unwissenheit. Durch ein paar kleine Verhaltensregeln hätten sie verhindert werden können. Wir haben hier einige Tipps für Sie zusammengestellt:

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Notfall-Telefax

Notfall-Telefax

Notfall-Telefax (PDF, 68 KB)

 

Für Menschen mit Sprach- oder Hörbehinderungen stellt ein telefonischer Notruf ein unlösbares Problem dar. Im Landkreis Lichtenfels ist es möglich, über die Notrufnummer 112 auch per Telefax Hilfe mit einem speziell dafür entwickelten Formblatt anzufordern.

 

Bitte beachten:
Dieses Notfall-Telefax gilt für den Bereich Integrierter Leitstellen in Bayern!
Ob die für Ihren Bereich zuständige Leitstelle in der Lage ist, Notfall-Faxe zu empfangen, erfragen Sie bitte dort oder bei Ihrer Stadt- / Gemeindeverwaltung.

 

 

Broschüren / Merkblätter

 

Notruf 112 - jetzt auch für den Rettungdienst Rauchwarnmelder retten Leben
Flyer "Notruf 112 - jetzt auch für den Rettungsdienst" Flyer "Rauchwarnmelder retten Leben"
Download (PDF, 742 KB)  Download (PDF, 3.770 KB)
© Bayerisches Staatsministerium des Innern © Bayerisches Staatsministerium des Innern
   
Blaulicht und Martinshorn - was tun? Rauchmelder retten Leben
Flyer "Blaulicht und Martinshorn - was tun?" Flyer "Ein Brand verändert alles: Rauchmelder retten Leben"
Download (PDF, 3,5 MB) Download (PDF, 694 KB)
© ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt e.V. © Forum Brandrauchprävention e.V.
   
Farbkennzeichnung von Gasflaschen DIN EN 1089-3 Bildung einer Rettungsgasse - so geht's!
Flyer "Farbkennzeichnung von Gasflaschen nach DIN EN 1089-3" Flyer "Bildung einer Rettungsgasse - so geht's"
Download (PDF, 239 KB) Download (PDF, 1,6 MB)
© Industriegaseverband e.V. © ADAC e.V.
   
Handlungsempfehlungen Photovoltaikanlagen  
Handlungsempfehlungen Photovoltaikanlagen  
Download (PDF, 568 KB)  
© Deutscher Feuerwehrverband  

 

 

 

Keine Panik!

 

Wespen, Bienen, Hummeln und Hornissen, sogenannte Hautflügler Hornisse (geschützt)(Hymenoptera), gehören zu den unbeliebten Insektenarten. Zumindest dann, wenn sich der Mensch von ihnen bedroht fühlt. Die Angst vor diesen Tieren liegt jedoch meist in der Unwissenheit über ihr Verhalten begründet.

 

Grundsätzlich stechen diese Tiere nur dann, wenn Sie sich bedroht fühlen oder ihr Nest verteidigen. Der Stich einer Wespe oder Hornisse ist nicht gefährlicher, als der einer Honigbiene, im Gegenteil.

 

Mittlere Wespe (geschützt)Auch der uralte Aberglaube, dass drei Hornissenstiche einen Menschen töten könnten, ist wissenschaftlich widerlegbar. Gefährlich können Insektenstiche jedoch im Mund- und Rachenraum sowie bei Allergikern werden. Hier ist schnelle medizinische Hilfe (Notruf!) erforderlich.

 

Wenn Sie sich durch Wespen- oder Hornissennester bedroht fühlen, ergreifen Sie auf keinen Fall selbst Maßnahmen zur Abhilfe. In den meisten Fällen lässt sich das Miteinander organisieren, ohne dass Mensch oder Tier Schaden nehmen. Ziehen Sie auf jeden Fall einen Fachmann zu Rate. Adressen finden Sie zum Beispiel bei den Links auf dieser Seite.

 

Viele Wespenarten (z.B. die Hornisse oder die Mittlere Wespe, siehe Abbildungen) stehen übrigens unter besonderem Schutz. Die Vernichtung der Nester oder einzelner Tiere kann laut Artenschutzgesetz mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro belegt werden.

 

Die Feuerwehr ist übrigens grundsätzlich nicht für die Beseitigung von Wespennestern zuständig, da Sie nicht in Konkurrenz zu Unternehmen der freien Wirtschaft treten darf.

 

 

Weitere Informationen

 

Hornissenschutz.de eine interessante Seite über Hornissen
Wespeninfo.de
Merkblatt Hornissen des Landratsamtes Lichtenfels

 

PSNV im Landkreis Lichtenfels

 

Logo Arbeitsgemeinschaft Seelsorge

Notfallseelsorge oder PSNV (PsychoSoziale NotfallVersorgung) ist „Erste Hilfe für die Seele“ - Seelsorge und Betreuung in Notfällen und Krisensituationen. Dazu gehören schwere Unfälle aller Art ebenso, wie versuchte oder gescheiterte Reanimation, plötzlicher Kindstod und Suizid oder Suizidversuch und die Überbringung von Todesnachrichten gemeinsam mit der Polizei. All diese Situationen sind für die Betroffenen und die beteiligten Einsatzkräfte extrem belastend.

 

Ziel der Notfallseelsorge ist es, so schnell wie möglich vor Ort unverletzte und verletzte Beteiligte zu betreuen, Angehörige zu begleiten und die Einsatzkräfte soweit möglich zu unterstützen.

 

Zu den Tätigkeiten der Notfallseelsorge / PSNV im Einsatz gehören also:

  • die praktische Mitarbeit an der Einsatzstelle,
  • Betreuung der unverletzten Beteiligten,
  • Begleitung von Angehörigen, die am Einsatzort sind oder dorthin kommen,
  • Betreuung von Verletzten während der Rettung und in Wartezeiten,
  • auf Wunsch Spende der Sakramente und Gebet,
  • Betreuung der Sterbenden und Toten,
  • Fürsorge für erschöpfte Helferinnen und Helfer,
  • und auch die Überbringung von Todesnachrichten gemeinsam mit der Polizei.

Auch für ein gesamtes Team von Helfern besteht nach einem besonders belastenden Einsatz (z.B. Verletzung einer Einsatzkraft, Konfrontation mit dem Tod eines Beteiligten, bei Beteiligung von Kindern oder Personen, mit denen die Einsatzkräfte bekannt sind) die Möglichkeit, professionelle Hilfe von einem ausgebildeten Notfallseelsorger / PSNV in Anspruch zu nehmen.

 

Dabei ist nicht daran gedacht, die Gesprächspartnerinnen und -partner zu missionieren. Niemandem soll etwas aufgedrängt werden. Vielmehr geht es darum, Menschen in Notsituationen beizustehen und ihnen menschlichen und - falls gewünscht - seelsorgerlichen Beistand zu geben.

 

Notfallseelsorger, hier bei der Feuerwehr MarktzeulnDie Erfahrung hat gezeigt, dass in den angesprochenen Situationen die Konfession und Religion keine entscheidende Rolle spielt. Wichtig ist, dass ein Mensch in Not sich nicht allein gelassen fühlt. Der Aufbau einer Beziehung, menschliche Nähe, Gespräch und Dasein des Seelsorgers/der Seelsorgerin sind dafür wesentlich.

 

Wer vom Team der Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger im Landkreis Dienst hat, ist per Handy rund um die Uhr für die Rettungsleitstelle erreichbar. Er oder sie versucht dann zunächst, Pfarrerin oder Pfarrer vor Ort zu erreichen.

 

Ist das nicht möglich, macht sich die oder der Diensthabende schnellstmöglich selbst auf den Weg. Nach dem Einsatz wird dann der oder die zuständige Geistliche verständigt, damit gegebenenfalls auch eine weitere Begleitung der Betroffenen möglich ist.

 

Das Team der Notfallseelsorge / PSNV im Landkreis Lichtenfels besteht seit 1997. Es setzt sich zusammen aus evangelisch-lutherischen und römisch-katholischen Geistlichen und Pastoralreferenten, die - zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben - jeweils im Wechsel eine Woche lang Notfallseelsorgedienst tun. Zusätzlich sind inzwischen auch Mitglieder der Hilfsorganisationen in Sachen PSNV ausgebildet.

 

Auch die beteiligten Einsatzkräfte müssen die Stresssituation verarbeiten. Sie arbeiten zum Teil unter extremem psychischen Druck und müssen mit schweren Frustrationen fertig werden. Oft geschieht die Verarbeitung im Gespräch in der eigenen Einsatzgruppe. Zusätzlich besteht für jede und jeden die Möglichkeit, eine Pfarrerin oder einen Pfarrer um ein unterstützendes, seelsorgerliches Gespräch zu bitten. Wenn notwendig, kann auch die Hilfe von überregionalen, speziell ausgebildeten Teams zur Stressbearbeitung angefordert werden.

 

 

Kreisfeuerwehrseelsorger

Alfred Bernhardt
Kreisfeuerwehrseelsorger

Tel. (p) 09574 / 1682
Tel. (d) 09571 / 2239
Fax (d) 09571 / 73210
Mobiltel. 0174 / 3141234

 

Seit Herbst 2002 ist Alfred Bernhardt offiziell zum Notfallseelsorger für Feuerwehr und Rettungsdienst im Landkreis Lichtenfels bestellt. Er ist für den gesamten Landkreis Lichtenfels zuständig und wird bei Bedarf über eine eigene Alarmschleife alarmiert.

Seine Aufgaben und Zuständigkeiten:

 

Seelsorger für die Mitglieder der Feuerwehren und des Rettungsdienstes sowie der anderen Hilfsorganisationen bei deren Einsätzen,
auf Wunsch auch anschließende Betreuung und Gesprächsmöglichkeiten (evtl. auch längerfristig),
bei Schadensereignissen ggf. auch Sorge um Opfer und Angehörige,
Kontaktpflege zur "geistlichen" Notfallseelsorge und Mitwirkung bei kirchlichen Veranstaltungen und Gottesdiensten,

Kontaktpflege zu den Verantwortlichen der Feuerwehren und anderen Organisationen sowie Teilnahme an deren Großübungen und Veranstaltungen,

Mitwirkung bei Aus- und Fortbildung der Helfer,

absolute Diskretion und Verschwiegenheit

 

Weitere Informationen

 

Notfallseelsorge in Deutschland
Fachberater Seelsorge in der Feuerwehr
 

 

So werden Gefahrstoffe gekennzeichnet

 

Kennzeichnung gefährlicher Stoffe im nationalen sowie internationalen Straßen-, Schienen-, See- und Luftverkehr nach ADR/RID/ADN/IMDG/IATA.

 

Warntafeln

 

Diese Warntafeln werden bei Straßenfahrzeugen vorne und hinten am Fahrzeug angebracht, bei Tankfahrzeugen zusätzlich seitlich. Bei Tankfahrzeugen mit mehreren Kammern ist bei unterschiedlichem Inhalt für jede Kammer seitlich eine separate Warntafel angebracht.

neutrale Warntafel

neutrale Warntafel

Zur Kennzeichnung von Gefahrguttransporten mit verschiedenen gefährlichen Gütern.

 

 

 
Warntafel zur Kennzeichnung eines bestimmten Stoffes

Warntafel zur Kennzeichnung eines bestimmten Stoffes

 

oben: Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr

 

unten: UN-Stoffnummer

(Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes)

   
Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Kemler-Zahl oder Gefahr-Nummer) besteht aus zwei oder drei Ziffern. Bedeutung der Ziffern:
  • 2 = Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion
  • 3 = Entzündbarkeit von Flüssigkeiten (Dämpfen) und Gasen
  • 4 = Entzündbarkeit fester Stoffe
  • 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
  • 6 = Giftigkeit
  • 7 = Radioaktivität
  • 8 = Ätzwirkung
  • 9 = Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

Die Verdopplung einer Ziffer weist auf die Zunahme der betreffenden Gefahr hin. Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend mit einer einzigen Ziffer angegeben werden kann, wird dieser eine Null angefügt.

 

Steht vor der Zahl ein "X", reagiert der Stoff gefährlich mit Wasser.

 

Bei Unfällen mit Gefahrgutfahrzeugen:
Weisen Sie die Leitstelle bereits beim Notruf darauf hin, dass es sich um einen Unfall mit Gefahrgut handelt. Geben Sie, falls vorhanden, beide Nummern auf der Tafel an Feuerwehr / Polizei weiter.

 

 

Gefahrzettel

 

Mit Gefahrzetteln werden größere Behältnisse (z.B. Tanks, Paletten, Kartons) gekennzeichnet, die gefährliche Stoffe enthalten. Sie geben die Gefahrenklasse(n) an, denen transportierte Stoffe zuzuordnen sind. Hier sehen Sie Beispiele für solche Gefahrzettel:

explosionsgefährlich
Explosionsgefährlich
explosionsgefährlich (Unterklasse)
Explosionsgefährlich
(Unterklasse)
verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase
Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase

feuergefährlich  (entzündbare flüssige Stoffe)
Feuergefährlich

(entzündbare flüssige Stoffe)

       
feuergefährlich  (entzündbare feste Stoffe)
Feuergefährlich (entzündbare feste Stoffe)
selbstentzündlich
Selbstentzündlich
entzündliche Gase bei Berührung mit Wasser
Entzündliche Gase bei Berührung mit Wasser
entzündend wirkende Stoffe oder organische Peroxide
Entzündend wirkende Stoffe oder organische Peroxide
       
giftig
Giftig
ansteckungsgefährlich
Ansteckungs-gefährlich
radioaktiv
Radioaktiv

radioaktiv Kategorie I
Radioaktiv

Kategorie I

       
radioaktiv Kategorie II
Radioaktiv Kategorie II
radioaktiv Kategorie III
Radioaktiv Kategorie III
ätzend
Ätzende Stoffe
sonstige Gefahrstoffe
sonstige Gefahrstoffe

 

GHS-Kennzeichnung

 

Nach dem GHS System werden einzelne Gefahrstoffbehälter gekennzeichnet (Flaschen, Kanister, Dosen,...) Die Kennzeichnung ist seit einiger Zeit international vereinheitlicht. Sie finden GHS-Symbole zum Beispiel auch auf ihrer Spülmittelflasche.

 GHS 01 Explosionsgefahr

Explosionsgefahr

 GHS 02 Entzündbarkeit

entzündlich

 GHS 03 Enzündende (oxidierende) Wirkung

entzündend (oxidierend) wirkend

     

 GHS 04 Entweichen von Gas

Entweichen von Gas

 GHS 05 Ätzwirkung

ätzend

 GHS 06 Giftigkeit

giftig

     

GHS 07 Gefahr

Gefahr

GHS 08 Gesundheitsgefahr

Gesundheitsgefahr

GHS 09 Gefahr für die Umwelt

umweltgefährlich

     

Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz"

 
Muss ich einem Feuerwehrangehörigen mit Privatfahrzeug und Schild "Feuerwehr im Einsatz" freie Bahn schaffen?

 

In § 35 StVO wird "die Feuerwehr" mit Sonderrechten ausgestattet. In Bayern und anderen Bundesländern wird diese Regelung so ausgelegt, dass auch Feuerwehrangehörige mit Privatfahrzeugen diese Sonderrechte in Anspruch nehmen können und im Einsatzfall zum Beispiel ihr Fahrzeug im Parkverbot abstellen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen in Maßen überschreiten dürfen.

 

Allerdings darf dies nur "unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" geschehen. Das heißt, es darf niemand behindert oder gar gefährdet oder geschädigt werden.

 

Feuerwehrangehörige, die mit ihrem Privatfahrzeug zu einem Einsatz unterwegs sind, sind für die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres auf den ersten Blick erkennbar. Deshalb ist bei Einsatzfahrten mit Privat-PKW zum Gerätehaus oder zur Einsatzstelle immer besondere Vorsicht geboten.

 

Wegerecht nach § 38 StVO darf nur von Feuerwehrfahrzeugen in Anspruch genommen werden, die mit blauem Blinklicht und Einsatzhorn unterwegs sind. Sie als Verkehrsteilnehmer sind daher nicht verpflichtet, den Kameradinnen und Kameraden mit Privat-PKW Vorrang zu gewähren. Ausnahme sind Fahrzeuge die mit einer Sondersignalanlage ausgestattet sind (siehe unten). Natürlich sind Ihnen die Kameradinnen und Kameraden dankbar, wenn Sie ihnen Vorrang gewähren. Eine Pflicht dazu besteht jedoch für Sie nicht.

 

Wie werden Privatfahrzeuge gekennzeichnet?

Erlaubt: Unbeleuchteter Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz"

Nicht erlaubt: Blaues Blinklicht und Einsatzhorn*

erlaubt ist:
Die Verwendung eines unbeleuchteten Dachaufsetzers

"Feuerwehr im Einsatz"

nicht erlaubt ist:
Die Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn*

 

*) ausgenommen besondere Führungsdienstgrade (Kreisbrandrat, -inspektoren und -meister) bei Eintragung der Sondersignalanlage in den Fahrzeugpapieren und nach Genehmigung durch die Kreisverwaltungsbehörde!

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Notruf 112

Notruf 112 - für Feuerwehr und Rettungsdienst

Unwetterwarnung


Wetterwarnung für Kreis Lichtenfels :
Es ist zur Zeit keine Warnung aktiv.
0 Warnung(en) aktiv
Quelle: Deutscher Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 01/01/1970 - 01:00 Uhr

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